Mit dem Schleppschlauch in die Zukunft
Mit dem Schleppschlauch in die Zukunft Neue Düngeverordnung: Der Schleppschlauch bleibt weiterhin der Standard in der Ausbringtechnik
Seit dem 31. März 2017 herrscht mehr Klarheit über künftig rechtskonforme Ausbringtechnik. Mit der Verabschiedung großer Teile der neuen Düngeverordnung ist eindeutig, dass der Schleppschlauch die Zukunft der Ausbringtechnik bleibt.
Laut § 6 DüV ist nämlich ab 01.02.2020 das Ausbringen von Gülle auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig oder bei direkter Bodeneinarbeitung erlaubt. Ab 01.02.2025 gelten diese Regelungen dann auch für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau (Quelle: BMEL).
Aus diesem Grund können Landwirte, Lohnunternehmen und Maschinenringe auch weiterhin auf die bewährte Schleppschlauchtechnik setzen. Durch die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten wie in wachsenden Beständen, aber auch auf dem Ackerland ist der Schleppschlauch eine emissionsarme, präzise und zukunftsorientierte Ausbringtechnik.
Weitere Informationen finden Sie hier.